Rechtsprechung
   KG, 30.10.2019 - 24 U 66/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,89194
KG, 30.10.2019 - 24 U 66/19 (https://dejure.org/2019,89194)
KG, Entscheidung vom 30.10.2019 - 24 U 66/19 (https://dejure.org/2019,89194)
KG, Entscheidung vom 30. Oktober 2019 - 24 U 66/19 (https://dejure.org/2019,89194)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,89194) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 Abs 1 Nr 4 UrhG, § 2 Abs 2 UrhG, § 24 Abs 1 UrhG, § 51 UrhG, § 97 Abs 1 S 1 UrhG
    Unterlassungsanspruch bei "Abmalen" eines geschützten Bildes; Urheberrechtliche Zulässigkeit eines Bildzitats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzung Abmalen eines am Computer geschaffenen digitalen Bildes Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Voraussetzungen eines Zitatrechts (vorliegend verneint)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 29.07.2019 - C-476/17

    Pelham u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte

    Auszug aus KG, 30.10.2019 - 24 U 66/19
    Das Zitatrecht erfasst deshalb keine Situation, in der das zitierte Werk nicht zu erkennen ist (EuGH GRUR 2019, 929 - Pelham / Hütter u.a. - Ls.4 und Rdn. 71 und 73f).

    Vielmehr ist die Entscheidung des EuGH, dass der Begriff "Zitate" keine Situation erfasst, in der das zitierte Werk nicht zu erkennen ist (EuGH GRUR 2019, 929 - Pelham I Hütter u.a. - Ls.4 und Rdn. 74), in demselben Rechtsstreit ergangen, der auch den Anlass für die zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegeben hatte; dieser betraf die künstlerische Aneignung eines fremden Musikfragments im Rahmen des Sampling.

    f) Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein Mitgliedsstaat in seinem nationalen Recht keine Ausnahme oder Beschränkung vorsehen darf, die nicht in Art. 5 der Richtlinie 2001/29/EG vorgesehen sind (EuGH GRUR 2019, 929 - Pelham / Hütter u.a. - Ls.3 und Rdn. 65).

  • BGH, 01.06.2017 - I ZR 115/16

    EuGH-Vorlage zur Zulässigkeit des Tonträger-Samplings

    Auszug aus KG, 30.10.2019 - 24 U 66/19
    Nur so lässt sich das Zitat von einem Plagiat abgrenzen (Schlussanträge des Generalanwalts aaO. Rdn. 65f.; so auch schon der Vorlagebeschluss des BGH GRUR 2017, 895 - Metall auf Metall III - Rdn. 33 - nach juris - und zu UrhG etwa Dustmann in: Fromm / Nordemann aaO. § 51 UrhG Rdn. 12; Spindler in: Schricker / Loewenheim: Urheberrecht (5. Auflage 2017) § 51 UrhG Rdn. 15; Dreier in: Dreier / Schulze aaO. § 51 UrhG Rdn. 3).

    Eine von der Auslegung der urheberrechtlichen Schrankenbestimmungen durch den dafür zuständigen Europäischen Gerichtshof losgelöste Grundrechtsabwägung kommt nicht in Betracht, weil sie in das vom Richtliniengeber im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit bereits allgemein geregelte Verhältnis von Urheberrecht und Schrankenregelung übergreifen würde (vgl. BGH GRUR 2017, 895 Metall auf Metall III - Rdn. 51 - nach juris; BVerfG GRUR 2012, 389 - Kunstausstellung im Online-Archiv - Rdn. 14).

  • BGH, 30.11.2011 - I ZR 212/10

    Blühende Landschaften

    Auszug aus KG, 30.10.2019 - 24 U 66/19
    Die bloße Anreicherung des eigenen Werkes durch fremdes geistiges Eigentum ist nicht geschützt (vgl. BVerfG GRUR 2001, 149 - Germania 3 - Rdn. 26; BGH GRUR 2012, 819 - Blühende Landschaften - Rdn. 17 -jeweils nach juris).
  • BVerfG, 29.06.2000 - 1 BvR 825/98

    Germania 3

    Auszug aus KG, 30.10.2019 - 24 U 66/19
    Die bloße Anreicherung des eigenen Werkes durch fremdes geistiges Eigentum ist nicht geschützt (vgl. BVerfG GRUR 2001, 149 - Germania 3 - Rdn. 26; BGH GRUR 2012, 819 - Blühende Landschaften - Rdn. 17 -jeweils nach juris).
  • BVerfG, 31.05.2016 - 1 BvR 1585/13

    Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in

    Auszug aus KG, 30.10.2019 - 24 U 66/19
    Damit ist zugleich eine Überprüfung am Maß stab der Grundrechte des Grundgesetzes eröffnet (vgl. BVerfGE 142, 74 - Sampling - Rdn. 114, 115, 117, 118 - nach juris - und etwa Dreier GRUR 2019, 1003, 1006 unter Ziffer IV.1b; Leistner GRUR 2019, 1008, 1012f. unter Ziffern IV. und V.).
  • BGH, 20.11.2008 - I ZR 112/06

    Metall auf Metall

    Auszug aus KG, 30.10.2019 - 24 U 66/19
    Zwar dürfte es zu kurz greifen, den Verfügungsbeklagten darauf verweisen zu wollen, es sei ihm unbenommen gewesen, selbst eine Lavalandschaft als Hintergrund seines Gemäldes zu schaffen und künstlerisch zu gestalten, anstatt diese von dem Werk des Verfügungsklägers zu kopieren; denn die Übernahme vorgefundener Motive des Kitsches oder des "Trashs" kann durchaus als stilprägend für das Werk des Verfügungsbeklagten angesehen werden (vgl. BVerfG aaO. Rdn. 99 gegen BGH GRUR 2009, 403 - Metall auf Metall I - Rdn. 23 und BGH GRUR 2013, 614 - Metall auf Metall Il - Ls. und Rdn. 13, 15 -jeweils nach juris - zur Beurteilung des "Sampling" im Rahmen des § 24 UrhG).
  • BGH, 28.07.2016 - I ZR 9/15

    auf fett getrimmt - Grenzen freier Benutzung von urheberrechtsgeschützten Fotos:

    Auszug aus KG, 30.10.2019 - 24 U 66/19
    e) Der Verfügungsbeklagte kann sich auch nicht mit Erfolg auf die Schrankenbestimmung des Art. 5 Abs. 3 lit. k RL 2001/29/EG berufen (Nutzung zum Zwecke von Karikaturen, Parodien oder Pastiches), die in Deutschland der Sache nach - ohne eigenständige Schrankenregelung durch den Gesetzgeber - durch § 24 Abs. 1 UrhG in seiner Auslegung durch die Rechtsprechung umgesetzt ist (vgl. BGHZ 211, 309 - auf fett getrimmt - Rdn. 24 - nach juris).
  • BGH, 13.12.2012 - I ZR 182/11

    Metall auf Metall II

    Auszug aus KG, 30.10.2019 - 24 U 66/19
    Zwar dürfte es zu kurz greifen, den Verfügungsbeklagten darauf verweisen zu wollen, es sei ihm unbenommen gewesen, selbst eine Lavalandschaft als Hintergrund seines Gemäldes zu schaffen und künstlerisch zu gestalten, anstatt diese von dem Werk des Verfügungsklägers zu kopieren; denn die Übernahme vorgefundener Motive des Kitsches oder des "Trashs" kann durchaus als stilprägend für das Werk des Verfügungsbeklagten angesehen werden (vgl. BVerfG aaO. Rdn. 99 gegen BGH GRUR 2009, 403 - Metall auf Metall I - Rdn. 23 und BGH GRUR 2013, 614 - Metall auf Metall Il - Ls. und Rdn. 13, 15 -jeweils nach juris - zur Beurteilung des "Sampling" im Rahmen des § 24 UrhG).
  • EuGH, 03.09.2014 - C-201/13

    Wenn eine Parodie eine diskriminierende Aussage vermittelt, kann der Inhaber der

    Auszug aus KG, 30.10.2019 - 24 U 66/19
    Der Begriff des "Parodie" ist ein eigenständiger Begriff des Unionsrechts, dessen wesentliche Merkmale nach der Rechtsprechung des EuGH darin bestehen, zum einen an ein bestehendes Werk zu erinnern, gleichzeitig aber ihm gegenüber wahrnehmbare Unterschiede aufzuweisen, und zum anderen einen Ausdruck von Humor oder Verspottung darzustellen (EuGH GRUR 2014, 972 - Deckmyn und Vrijheidsfonds / Vandesteen u.a. - LS. 1 und 2 und Rdn. 17 und 33 - nach juris).
  • EuGH, 29.07.2019 - C-469/17

    Funke Medien NRW - Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte

    Auszug aus KG, 30.10.2019 - 24 U 66/19
    dd) Zwar ist Art. 5 Abs. 3 lit. d der Richtlinie 2001/29/EG, der das Zitatrecht regelt, dahin auszulegen, dass er keine Maßnahme zur vollständigen Harmonisierung der Reichweite der in ihm aufgeführten Ausnahmen oder Beschränkungen darstellt (EuGH GRUR 2019, 934 - Funke Medien / Bundesrepublik Deutschland - LS. 1 und Rdn. 40ff.).
  • BVerfG, 17.11.2011 - 1 BvR 1145/11

    Zum Verhältnis zwischen der Pressefreiheit (Art 5 Abs 1 S 2 GG) und dem

  • LG Berlin, 02.11.2021 - 15 O 551/19

    Pastiche: Übernahme einer ganzen Computergrafik in ein Gemälde zulässig

    Der vorliegenden Hauptsacheklage ist ein Eilverfahren vorausgegangen (LG Berlin - 15 0 102/19 -, Urteil vom 23.4.2019; KG - 24 U 66/19 Urteil vom 30.10.2019; Anlagen K la und Der Kläger hat seine Klage mit dem Antrag rechtshängig gemacht, den Beklagten unter Androhung gesetzlicher Ordnungsmittel zu verurteilen, es zu unterlassen, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland das (im Antrag) nachfolgend wiedergegebene Werk ohne Zustimmung des Klägers zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten und/oder öffentlich zur Schau zu stellen und/oder öffentlich zugänglich zu machen und/oder diese Handlungen durch Dritte vornehmen zu lassen (Wiedergabe des Bildes 2).

    Der Pastiche setzt eine bewertende Referenz auf ein Original voraus (KG - 24 U 66/19 -, Urteil vom 30.10.2019; Pötzlberger, GRUR 2018, 675, 679).

    Für die Beurteilung ist ein objektiver Maßstab von jemanden anzulegen, dem das vorbestehende Werk bekannt ist und der für die Wahrnehmung der kommunikativen bzw. künstlerischen Auseinandersetzung das erforderliche intellektuelle Verständnis besitzt (BGH - I ZR 9/15 -, Urteil vom 28.7.2016 - auf fett getrimmt, m. w. N.; vgl. KG - 24 U 66/19 -, Urteil vom 30.10.2019: "informierter Betrachter").

    Die Übernahme vorgefundener Motive des Kitsches oder des Trashs kann durchaus als stilprägend für das Werk des Beklagten angesehen werden (KG - 24 U 66/19 -, Urteil vom 30.10.2019).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht